Datenschutz - DSGVO

DATENSCHUTZERKLÄRUNG

1. Information über die Erhebung personenbezogener Daten

(1) Im Folgenden informieren wir über die Erhebung personenbezogener Daten bei Nutzung unserer Website. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die auf Sie persönlich beziehbar sind, z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adressen, Nutzerverhalten.
(2) Verantwortlicher gem. Art. 4 Abs. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist FeWo Sommerzeit, Claus Sommer in 21755 Hechthausen, Hauptstraße 30. 
(3) Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns per E-Mail oder über ein Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten (Firma, Name, Straße, PLZ, Ort, Telefon, Telefax, E-Mail) von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
(4) Falls wir für einzelne Funktionen unseres Angebots auf beauftragte Dienstleister zurückgreifen oder Ihre Daten für werbliche Zwecke nutzen möchten, werden wir Sie untenstehend im Detail über die jeweiligen Vorgänge informieren. Dabei nennen wir auch die festgelegten Kriterien der Speicherdauer.

2. Ihre Rechte

(1) Sie haben gegenüber uns folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:

 

3. Erhebung personenbezogener Daten bei Besuch unserer Website

(1) Bei der bloß informatorischen Nutzung der Website, also wenn Sie sich nicht registrieren oder uns anderweitig Informationen übermitteln, erheben wir nur die personenbezogenen Daten, die Ihr Browser an unseren Server übermittelt. Wenn Sie unsere Website betrachten möchten, erheben wir die folgenden Daten, die für uns technisch erforderlich sind, um Ihnen unsere Website anzuzeigen und die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten (Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO):

 

(2) Zusätzlich zu den zuvor genannten Daten werden bei Ihrer Nutzung unserer Website Cookies auf Ihrem Rechner gespeichert. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrer Festplatte dem von Ihnen verwendeten Browser zugeordnet gespeichert werden und durch welche der Stelle, die den Cookie setzt (hier durch uns), bestimmte Informationen zufließen. Cookies können keine Programme ausführen oder Viren auf Ihren Computer übertragen. Sie dienen dazu, das Internetangebot insgesamt nutzerfreundlicher und effektiver zu machen.

(3) Einsatz von Cookies:
a) Diese Website nutzt folgende Arten von Cookies, deren Umfang und Funktionsweise im Folgenden erläutert werden:

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Gastaufnahmebedingungen für Beherbergungsleistungen

Ferienwohnung Sommerzeit

 

§1

Abschluss des Gastaufnahmevertrages

1.   Im Interesse der Vertragsparteien sollte die Buchung schriftlich erfolgen.

 

2.    Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten

        Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen 

        Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch

        ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

 

§ 2

Leistungen, Preise und Bezahlung

1.    Die vom Beherbergunsbetrieb geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Buchungsangebot.

 2.   Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein,  soweit nichts anderes

        vereinbart ist. Gesondert anfallende Entgelte oder Sonderleistungen die gesondert vereinbart ist, 

         deren Inanspruchnahme dem Mieter freigestellt ist, sind diese Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.

3.    Mit der verbindlichen Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises zu zahlen.

        Die Kontonummer des Zahlungsempfängers lautet:  xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

        Empfänger: Vermieter  Familie Strelski

4.    Der vereinbarte Restbetrag, einschließlich alle Nebenkosten, ist eine Woche vor Anreise direkt beim 

        Vermieter zu zahlen.

5.    Werden Anzahlung (und Restzahlung) nicht fristgemäß geleistet, ist der Beherbergungsbetrieb nach erfolgloser

        Mahnung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Gast mit Stornierungskosten gemäß §5 Nr.3 zu 

        belasten.

 

§ 3

Kaution

Sollten die Vertragspartner ein Kaution vereinbart haben, zahlt der Mieter an den Vermieter eine Sicherheit für

überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in Höhe von 100 EURO. Die Kaution ist bei Übergabe des Schlüssels zu leisten und ist nicht verzinslich. Sie wird am Ende des Mietaufenthaltes nach ordnungsgemäßer Übergabe der Ferienwohnung zurückgezahlt.

 

§ 4

Mietdauer

1.    Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 14:00 Uhr in vertragsgemäßen Zustand zur

        Verfügung. Sollte die Anreise nach 18:00 Uhr erfolgen, so muss der Mieter dies dem Vermieter mitteilen. 

        Unterbleibt diese Mitteilung, ist der Vermieter berechtigt, die Unterkunft bei einer einzelnen Übernachtung

        2 Stunden nach dem vereinbarten Bereitstellungstermin, bei mehr als einer Übernachtung am Folgetag nach

        12:00 Uhr anderweitig zu belegen.

2.    Am Abreisetag wird der Mieter deas Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10:00 Uhr geräumt in 

        besenreinem Zustand übergeben.

 

§ 5

Rücktritt

1.    Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages,

        gleichgültig für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des

        Gastes von  einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

2.    Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des 

        Rücktritts, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes

        muss sich jedoch separate Aufwendungen, um die er sich nach Treu und Glauben zu bemühen hat, auf den

        Erfüllungsanspruch anrechnen lassen.

3.    Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes hat diesen Entschädigungsanspruch in der nachfolgenden Höhe

        gestaffelt (jeweils in % des vereinbarten Unterkunftspreises):

        Stornokosten bei Unterbringung in der Ferienwohnung.

        Rücktritt bis zum 14. Tag vor Beginn der Mietzeit:  20 %  des Gesamtpreises. 

        Danach oder bei Nichtanreise  50 % des Gesamtpreises.

4.    Der Inhaber eines Beherbergungsbetriebes hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene

        Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachte

        Stornogebühr anrechnen lassen.

5.    Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Beherbergungsbetrieb  kein oder ein wesentlich 

        geringerer Schaden entstanden ist.

6.    Die Rücktrittserklärung ist an den Beherbergungsbetrieb zu richten und sollte im Interesse des Gastes

        schriftlich erfolgen.

7.    Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen. 

 

§ 6

Kündigungsrecht

1.    Ein Recht zur ordentlichen Kündigung besteht nicht.

2.    Beide Vertragsparteien können das Vertragsverhältnis nach § 543 BGB bzw. unter den Voraussetzungen

        des § 569 BGB fristlos und außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen.

3.    Ein wichtiger Grund liegt für den Beherbergungsbetrieb insbesondere vor, wenn der Gast die Unterkunft

        vertragswidrig gebraucht (erhebliche Vertragsverletzung) oder die Hausordnung missachtet. Im Falle einer

        erheblichen Vertragsverletzung muss der Beherbergungsbetrieb dem Gast eine kurze Frist zur Abhilfe setzen

        oder abmahnen, es sei denn, diese ist nicht erfolgversprechend oder es liegen ausnahmsweise Gründe vor, die

        einen Verzicht rechtfertigen. In diesem Falle kann der Beherbergungsbetrieb von dem Gast Ersatz der bis zur

       Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangen Gewinns verlangen (vgl. § 5 Abs. 2 bzw. 3).

4.    Der Beherbergungsbetrieb hat ferner ein Rücktrittsrecht bzw. ein Recht zur außerordentlichen Kündigung,

        wenn der Gast trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution)

        nicht fristgemäß leistet. In diesem Falle kann der Beherbergungsbetrieb von dem Gast Ersatz der bis zur

        Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen (vgl. § 5 Abs. 2 bzw. 3).

5.    Ein wichtiger Grund liegt für den Gast insbesondere vor, wenn der Beherbergungsbetrieb dem Gast nicht den

        vertragsmäßigen Gebrauch der Ferienwohnung gewährt.

6.    Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Recht der außerordentlichen, fristlosen Kündigung.

 

§ 7

Mängel der Beherbergungsleistung

1.    Der Beherbergungsbetrieb haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.

2.    Weist die gemietete Unterkunft einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der 

        Gast dem Inhaber des Beherbergungsbetriebes oder dessen Beauftragten den Mangel unverzüglich 

        anzuzeigen, um dem Beherbergungsbetrieb eine Beseitigung der Mängel zu ermöglichen. Unterlässt der Gast

        diese Mitteilung, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen zu.

 

§ 8

Haftung

1.    Die vertragliche Haftung des Beherbergungsbetriebes für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den

        dreifachen Preis der vereinbarten Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht auf eine groß fahrlässige oder

        vorsätzliche Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen

        Pflichten des Beherbergungsbetriebes beruht. Dem steht gleich, wenn der Schaden des Gastes auf ein 

       Verschulden eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Beherbergungsbetriebes beruht.

2.   Für von Gast eingebrachte Sachen haftet der Beherbergungsbetrieb nach den gesetzlichen Bestimmungen

        (§§701 ff BGB).

3.    Der Beherbergungsbetrieb haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als

        Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theater- und Konzertbesuche,

        Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

 

§ 9

Pflichten des Gastes

1.    Der Gast verpflichtet sich, die Unterkunft mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die 

        schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Unterkunftsräumen oder des Gebäudes sowie der 

        Unterkunft oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Gast ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm

        oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.

2.    In der Unterkunft entstehende Schäden hat der Gast, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist,

        unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb oder der von dieser benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung, 

        Beauftragte Person) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der 

        Gast ersatzpflichtig.

3.    In Spülsteine, Ausgussbecken und Toiletten dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht

        hineingeworfen, oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen  Verstopfungen

        in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.

4.    Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen der Unterkunft ist der Gast verpflichtet,

        selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden

        gering zu halten.

5.    Der Gast verpflichtet sich, die maximale Belegung einzuhalten. Überschreitet der Gast die im 

        Beherbergungsvertrag vereinbarte maximale Belegungszahl, ist der Beherbergungsbetrieb zur 

        außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt. Der Gast hat dem Beherbergungsbetrieb in diesem Fall den

        vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen (vgl. § 5 Abs. 2). Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes

        muss sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch anrechnen lassen.

 

§ 10

Tierhaltung

Tierhaltung ist nicht erlaubt .

 

§ 11

Verjährung

Hinsichtlich der Verjährung von wechselseitigen Ansprüchen des Gastes und des Beherbergungsbetriebes gelten die einschlägigen Normen des BGB.

 

§ 12

Rechtswahl und Gerichtstand

1.     Es findet deutsches Recht Anwendung.

2.    Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Beherbergungsbetrieb ist ausschließlich der Sitz des 

       Beherbergungsbetriebes.

3.   Für Klagen des Beherbergungsbetriebes gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten

        Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss

        des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren 

        Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz

        des Beherbergungsbetriebes als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.